Für Hilfesuchende:
Betreuung durch gerichtliche Bestellung
Für Angehörige:
Beratung für Angehörige, die eine Betreuung
übernehmen möchten
Für Betreute:
Hinzuziehung einer weiteren objektiven Person
mit Fachkunde im Betreuungsrecht
Für Sozialarbeiter:
Fortbildung im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung
sowie im Betreuungsrecht
Für Betreuer:
Fachberatung für Betreuer in speziell gelagerten
Fallkonstellationen